Wenn junge Menschen sterben ist das immer tragisch. Für hinterbliebene Partner und Kinder ist es besonders schlimm.

Denn diese müssen nicht nur den Tod eines geliebten Menschen verarbeiten, sondern auch versuchen, das Leben nun alleine zu managen. Im Folgenden einige Tipps, was Sie als Elternteil tun können, um Ihre Familie für den schlimmsten Fall der Fälle abzusichern.

Staatliche Leistungen nach einem Todesfall

In einem Sozialstaat müsste man annehmen können, in solch tragischen Fällen gut versorgt zu sein. Doch ein genauer Blick verrät, dass die staatlichen Leistungen bei weitem nicht ausreichen. So gibt es heute das sogenannte Sterbegeld von Krankenkassen, Pensionskassen oder Gewerkschaften nur noch unter bestimmten Bedingungen. Meist müssen die Kosten für die Bestattung jedoch von der Familie getragen werden.

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Rechtzeitig vorsorgen, damit zur Trauer nicht auch finanzielle Belastungen für die Familie kommen

Die Hinterbliebenen haben aber einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese errechnet sich bei Witwen und Witwern aus dem Unterschied des Gehaltes des Verstorbenen und des Ehepartners in den letzten zwei Jahren vor dem Tod.

Hat der Hinterbliebene viel mehr als der Verstorbene verdient, gibt es keine Hinterbliebenenpension. Ansonsten werden 40 Prozent oder 60 Prozent der Bemessungsgrundlage des verstorbenen Ehepartners ausbezahlt.

Die Waisenpension beträgt dann 40 Prozent der Witwen-/Witwerpension bei Halbwaisen, 60 Prozent bei Vollwaisen. 2011 bekamen die 15.230 Bezieher von Waisenpensionen im Schnitt 322,– Euro monatlich. Bei diesen Beträgen ist es natürlich fraglich, ob wirklich alle Kosten für Unterkunft, Ernährung, Freizeit und vor allem Ausbildung gedeckt werden können.

Aufgrund dieser unzureichenden staatlichen Versorgung gibt es eine ganze Reihe von Vorbereitungen, die zu treffen sind, wenn Hinterbliebene optimal versorgt werden sollen.

In den folgenden Absätzen erfahren Sie das Wichtigste zu folgenden Punkten:

  • Willenserklärungen nach dem Tod: Testament und Bestattungsvorsorgeerklärung
  • Sorgerechtsverfügung: Bestimmungen der Vormundschaft
  • Private Versicherungen: Sterbegeldversicherungen
  • Vollmachten: Kontovollmacht.

Willenserklärung nach dem Tod

Damit auch nach dem Tod der eigene Wille beachtet wird, kann ein Testament geschlossen und eine Bestattungsvorsorgeerklärung abgegeben werden. Beides kann für die Hinterbliebenen in der sehr schwierigen ersten Phase nach dem Tod des geliebten Verwandten eine große Hilfe sein.

Denn vor allem in dieser Zeit sind diese gar nicht wirklich dazu in der Lage Entscheidungen zu treffen und die notwendigen Schritte zu organisieren. Deswegen ist es gut, wenn Sie sich bereits frühzeitig genau darüber Gedanken machen und Ihren Verwandten diese Arbeit abnehmen. Wichtig: Infos zu den ersten notwendigen rechtlichen Schritten und weiteren Maßnahmen schon vorab überlegen.

Die Bestattungsvorsorgeerklärung enthält genaue Vorstellungen darüber, wie die Bestattung ablaufen sollte. So können auch persönliche Wünsche über Bestattungsart und die Grabpflege niedergeschrieben werden. Diese sind dann nicht immer bindend für die Hinterbliebenen, aber zumindest haben sie in der ersten Zeit einen Leitfaden, müssen sich also selbst keine Gedanken über diese Punkte machen. 

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Trauerende Familie

Außerdem kann schon zu Lebzeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abgeschlossen werden. Zudem kann die Bestattungsvorsorgeerklärung auch eine finanzielle Vorsorge enthalten, welche die Kosten der Beerdigung abdecken sollte.

Wann ist das Testament notwendig?
Das Testament ist vor allem dann notwendig, wenn die gesetzliche Erbfolge verändert werden sollte. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn ein Alleinerbe eingesetzt oder ein gesetzlicher Erbe ausgeschlossen werden soll. Zudem sollte für Unternehmen immer ein Testament aufgesetzt werden, um alle Angelegenheiten frühzeitig regeln zu können.

Des Weiteren ist das Testament sinnvoll, wenn größere Vermögenswerte vererbt werden. So kann Erbstreitereien von Anfang an ein Riegel vorgeschoben werden.

Eine besondere Bedeutung hat das Testament für die Familie, wenn man in einer Lebensgemeinschaft mit Kindern lebt. Denn der Lebenspartner und auch Verlobte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Erst nach der Verehelichung wird man automatisch zum gesetzlichen Erben. Will man den Lebenspartner trotzdem gut absichern und im Erbe mit einschließen, muss dafür ein Testament aufgesetzt werden.

Wichtig: Die Betreuung der Kinder regeln
Die gleiche Problematik besteht natürlich bei der Betreuung der Kinder. Auch hier ist nur ein Ehepartner automatisch dazu berechtigt die Obsorge für die Kinder zu übernehmen. Deswegen sollte unbedingt eine sogenannte Sorgerechtsverfügung abgeschlossen werden, um die Betreuung der Kinder nach dem eigenen Todesfall zu regeln.

Sorgerechtsverfügungen
Die Sorgerechtsverfügung enthält Bestimmungen darüber, wer die Vormundschaft für minderjährige Kinder im Falle des eigenen Versterbens übernehmen sollte. Ist man mit dem Vater der Kinder oder der Mutter der Kinder verheiratet, bleibt die Vormundschaft und das Sorgerecht natürlich auch nach dem Todesfall beim Ehepartner.

Doch in allen anderen Situationen, die in heutigen Patchworkfamilien und eheähnlichen Gemeinschaften oft vorkommen, sollten genaue Regelungen vereinbart werden. Gleiches gilt für den Fall, dass beide Eltern versterben.

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Tipp: Lassen Sie sich beim Thema Konto-Vollmacht beraten!

Überprüfung durch das Gericht
Wenn keine Sorgerechtsverfügung besteht, entscheidet ein Gericht darüber, wer am besten für die Obsorge des Kindes oder der Kinder geeignet ist. Dabei versucht der Richter immer zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung überprüft das Gericht, ob die benannte Person wirklich dafür geeignet ist, die Obsorge über die Kinder zu übernehmen.

Eine Abweichung vom Willen der Verstorbenen ist aber nur dann möglich, wenn es berechtigte Zweifel an der Eignung der benannten Person als Vormund gibt.

Info: Personen von der Vormundschaft ausschließen
Neben der Bestimmung einer Vormundschaft können auch diverse Personen explizit von einer Vormundschaft ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall sollte der von Ihnen benannte Vormund schon früh darüber Bescheid wissen und auch mit der Regelung einverstanden sein.

Die Sorgerechtsverfügung muss in der Folge den aktuellen Lebenslagen angepasst werden, oft verändern sich Beziehungen und ein zuerst benannter Vormund kommt dann nicht mehr in Frage. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch das Recht haben, sich gegen eine Sorgerechtsverfügung zu widersetzen.

Verwaltung von Vermögen
Ganz gleichgültig wer laut Sorgerechtsverfügung als Vormund bestimmt wird, kann im Rahmen dieses Dokumentes auch bestimmt werden, wie und von wem geerbtes Vermögen verwaltet werden soll. Dies muss nämlich nicht immer der Vormund machen, die Vermögenssorge kann auch von einer anderen Person übernommen werden.

Private Versicherungen als zusätzliche Absicherung

Die gängigste Variante der privaten Vorsorge für den eigenen Todesfall ist wohl die Lebensversicherung. Hierzu gehören auch die privaten Rentenversicherungen, welche die gesetzliche Rente ab einem gewissen Zeitpunkt erhöhen.

Diese kann entweder als Todesfallversicherung, als Erlebensfallversicherung oder für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. In der Regel wird eine gewisse Summe vereinbart, die im jeweiligen Versicherungsfall entweder an den Versicherten oder an eine Bezugsperson ausbezahlt wird. (Quelle und Details: http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/KonsumentInnen-Leitfaden/Themenbereiche/Versicherungen/Lebensversicherung)

Eine Ablebensversicherung dient meist dazu, dass nicht nur direkt durch den Todesfall entstehende Kosten gedeckt werden können, sondern auch das Leben der Hinterbliebenen gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Wohnung weiterhin bezahlt oder die Kinderbetreuung organisiert werden kann.

Vor allem in den ersten Monaten nach dem Todesfall ist es für den hinterbliebenen Partner oftmals schwierig das Leben zu organisieren. Nun ist nur noch ein Verdiener da, die Kosten bleiben meist gleich. Zudem besteht oft das Problem bei der Kinderbetreuung.

Kosten durch eine Ablebensversicherung decken
Durch die Ablebensversicherung können diese Kosten zumindest für eine gewisse Zeit gedeckt werden. So kann diese zum Beispiel auch verwendet werden, um die restlichen Raten für das Eigenheim zu bezahlen oder die Ausbildung der Kinder zu sichern. Auf jeden Fall sollte man sich Gedanken zu dieser Versicherung machen und dies auch mit dem Partner besprechen.

Niedrigere Auszahlung bei der Sterbegeldversicherung
Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird bei der Sterbegeldversicherung in der Regel nur eine relativ niedrige Versicherungssumme von € 2.500,– bis € 10.000,– gewählt. Diese sollte vor allem dafür ausreichen, dass Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Todesfall verbundene Kosten gedeckt werden können.

So kann sichergestellt werden, dass weder Partner noch volljährige Kinder oder andere Verwandte die Kosten übernehmen müssen. Durch die häufige Kooperation zwischen Versicherungsinstituten und Bestattungsunternehmen kann die Sterbegeldversicherung oft als Teil einer Bestattungsvorsorgeregelung abgeschlossen werden.

Vollmachten – Worauf sollte man achten?

Nach dem Todesfall laufen die meisten Verträge einfach weiter, die Kosten fallen weiterhin an. Dazu zählen nicht nur Mietkosten, sondern auch die Dutzende weitere Verträge für Versicherungen, Fernsehen, Telefon und vieles mehr. Vor allem das Bankkonto kann hierbei zu großen Problemen führen.

Denn in der Regel ist nur der Kontoinhaber dazu berechtigt, darauf zuzugreifen. Deswegen sollte man sich schon frühzeitig darüber Gedanken machen, ob eine Kontovollmacht vergeben werden sollte.(Quelle und Details: http://www.konto.org/ratgeber/girokonto/girokonto-eroeffnen/kontovollmacht/ )

Info: Beachten Sie die genauen Konditionen und Bedingungen!
Bei der Vergabe der Kontovollmacht müssen die genauen Konditionen berücksichtigt werden. Denn diese können entweder bis zum Ableben des Kontoinhabers gelten, über den Erbfall hinausgehen oder erst mit dem Ableben oder dem Erbfall die Gültigkeit erlangen. Die erstere Variante ist natürlich vollkommen nutzlos, wenn der Todesfall eintritt. Deswegen sollte eine der beiden anderen Varianten gewählt werden.

Tipp: Auch eine Aufteilung der Kontovollmacht ist möglich
Natürlich kann die Kontovollmacht auch auf verschiedene Personen aufgeteilt werden und es können jeweils unterschiedliche Rechte vergeben werden. So kann man zum Beispiel vereinbaren, dass eine Person nur Überweisungen tätigen darf, während eine andere auch Barabhebungen durchführen darf.

Rechtzeitig mit dem Ernstfall auseinandersetzen
Natürlich ist es immer unangenehm darüber nachzudenken, was passiert, wenn man selbst oder der Partner stirbt.

Doch vor allem wenn auch Kinder im Haushalt leben, die versorgt werden müssen, sollte man sich damit beschäftigen und etwaige Vorbereitungen treffen. Außerdem entstehen durch die Beschäftigung mit der Thematik keine Nachteile – nur weil Maßnahmen getroffen werden, steigt ja nicht die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalles. Hinterbliebene werden aber auf jeden Fall dankbar für solche Vorbereitungen sein, denn diese müssen sich zuerst einmal mit der Trauer über den Verlust beschäftigen.

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6 Kommentare

  1. Guten Tag!
    Mein Lebensgefährte ist Beamter beim Bundesheer, geht des öfteren in Auslandseinsätze. Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich habe, falls ihm etwas passiert. Wir sind seit über 7 Jahre ein Paar. 2012 war er am Golan und wurde bei der Heimfahrt beschossen. Er hat eine 15 jährige Tochter, mit der Mutter war er aber nicht verheiratet. Mit seiner Mutter hat er seit ca. 4 Jahren keinen Kontakt.
    Habe ich überhaupt Rechte, oder wie kann man solche Informationen in Erfahrung bringen. Wie können wir dies schriftlich festlegen, damit ich ein Mitspracherecht habe. Es geht mir nicht um ein Erbe, aber ich will nicht, dass andere Personen, denen er seit langem nichts bedeutet, Entscheidungen treffen.
    BITTE UM ANTWORT! DANKE! MFG. Ehrenreich Elfriede

  2. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig auf den Todesfall vorzubereiten. Vor allem, was die Kosten für die Bestattung betrifft. Wie Sie schreiben, werden diese von Versicherungen oder Krankenkassen normalerweise nicht übernommen.

  3. Auch wenn der Tod ein Thema ist, mit dem ich mich nicht gerne befasse, so möchte ich doch für den Fall der Fälle meine Familie so gut es geht entlasten. Darum würde ich gerne ein Testament verfassen. Gut zu wissen, dass meine Freundin und Mutter meiner Kinder ohne Testament nicht erben würde, weil wir nicht verheiratet sind. Dann lohnt es sich auf jeden Fall, baldmöglichst ein Testament aufzusetzen.

  4. Danke für den Tipp, Gedanken über die Kontovollmacht zu machen. Das ergibt Sinn, falls etwas passiert und das Konto nicht zugegriffen werden kann. Für Vorsorgevollmacht ist es vielleicht am besten, einem Rechtsanwalt Fragen zu stellen.

  5. Obwohl ich noch jung und gesund bin, denke ich bereits über ein Testament für meine Hinterbliebene nach. Ich wusste nicht, dass Lebenspartner gesetzlich keinen Anteil am Erben hat. Da ich nur meine Frau und mich habe, werde ich sie in mein Erbe einsetzen.

  6. Ich möchte auch eine Lebensversicherung abschließen und mein Testament erstellen lassen, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Ich wusste nicht, dass diese Todesfallversicherung entweder als Erlebensfallversicherung oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Da muss ich mich wohl doch noch etwas mehr informieren.