Ihr Kind wird immer älter und Sie fragen sich nun, ob es langsam an der Zeit wird, es in einen Kindergarten zu geben, sind sich aber nicht sicher, ob Sie es überhaupt in einen Kindergarten geben sollen?
Seit einiger Zeit besteht die Pflicht, dass Sie Ihr Kind mindestens für ein Jahr in den Kindergarten geben. In diesem Beitrag erhalten Sie zahlreiche Informationen darüber, was Ihnen das Ganze kostet, welche Konsequenzen auf Sie zu kommen, wenn Sie Ihr Kind nicht für mindestens ein Jahr in den Kindergarten geben und vieles mehr.
Allgemeine Informationen über das verpflichtende Kindergartenjahr
- Ab dem Schuljahr 2010/11 wurde es eingeführt, dass jedes Kind mindestens ein Jahr in den Kindergarten gehen muss.
- Es muss sich um mindestens 16 Stunden pro Woche, also um einen halbtägigen Kindergartenbesuch, handeln.
- Jedes Kind, welches vor dem 1. September fünf Jahre alt wurde, muss in dem jeweiligen Jahr von September bis Juni den Kindergarten besuchen.
Die Schulferien stellen eine Ausnahme dar. Allerdings ist es möglich, dass zusätzlich zu der Ferienzeit beziehungsweise den schulfreien Tagen ein Urlaub in Anspruch genommen wird, welcher drei Wochen andauert. Eine weitere Regelung trat mit dem Schuljahr 2016/17 in Kraft.
Ab dato sind die Bundesländer dazu verpflichtet, allen Eltern, deren Kinder bereits vor dem 1. September vier Jahre alt geworden sind und noch in keinem Kindergarten angemeldet sind, zu einem Elterngespräch einzuladen. Das Kind muss bei diesem Gespräch dabei sein.
Das Elterngespräch ist verpflichtend. Es wird darauf hingewiesen, welche positiven Auswirkungen der Besuch eines Kindergartens mitbringen kann. Zum Beispiel erlangt das Kind soziale Fähigkeiten und die Erhöhung von Kreativität und die Erhöhung der Kommunikations- und Sprachfähigkeit. Letztlich wird auch noch eine Empfehlung abgegeben, eine Kinderbildungseinrichtung zu besuchen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Mit dem ersten Schultag des Schuljahres tritt automatisch die Besuchspflicht für die neuen Kindergartenkinder ein. Der Kindergarten muss mindestens viermal in der Woche besucht werden. Von dem Kindergarten fernzubleiben ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind oder der Erziehungsberechtigte erkrankt ist oder es sich um die Zeit von Schulferien handelt. Darüber hinaus können Kindergartenkinder insgesamt fünf Wochen zusätzlich zu den Schulferien freigestellt werden.
Alle Kinder, welche von einem Tagesvater oder einer Tagesmutter betreut werden, welche häuslich betreut werden, welche vorzeitig eine Schule besuchen oder aus medizinischen Gründen den Kindergarten nicht besuchen können, sind von der Besuchspflicht freizustellen. Es ist unbedingt vonnöten, dass dieser Grund schriftlich mitgeteilt wird.
Bis wann muss ich mitteilen, dass mein Kind nicht in den Kindergarten gehen wird?
Die Nachricht kann per Fax, per E-Mail oder per Post versendet werden, muss aber unbedingt schriftlich erfolgen. Das Ganze muss bis spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres beim jeweiligen Magistrat bzw. bei der jeweiligen Gemeinde eingehen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das verpflichtende Kindergartenjahr ist für alle Kinder kostenlos. Allerdings fallen Kosten von bis zu 220 Euro an Strafe an, wenn die Besuchspflicht nicht eingehalten wird.
Welche Vor- und Nachteile treten auf, wenn das Kind in den Kindergarten geht?
Wie bei fast allem im Leben gibt es natürlich auch bei der Frage, ob eine Kindergartenpflicht von Vorteil oder von Nachteil ist gespaltene Meinungen. Ein Vorteil ist darin zu finden, dass benachteiligte Kinder sehr früh gefördert und integriert werden können. Viele sozialschwache Familien können sich einen Kindergartenaufenthalt für ihr Kind nicht leisten, weshalb schon sehr früh ein sozialer Nachteil für das Kind entsteht.
Dem kann mit einer Kindergartenpflicht und somit der kostenlosen Möglichkeit des Kindergartens entgegengewirkt werden. Es ist sehr wichtig, dass allen Kindern von Anfang an die gleichen Möglichkeiten geboten werden und jedes Kind die gleiche Startchance erhält. Außerdem bereitet ein Kindergarten besser auf die Schule vor als es Eltern zu Hause machen können. In einem Kindergarten ist die Vielfältigkeit der Förderungsmöglichkeiten wesentlich größer als zu Hause. Irrelevant, ob es sich um Sport- oder Sprachkurse handelt, es gibt viele Tätigkeiten, welche zu Hause so nicht durchführbar wären.
Die Kontraargumente für eine Kindergartenpflicht sind hauptsächlich darin zu finden, dass sich die Politik ungerechtfertigt in gewisse Aspekte des Lebens einmischt. Letztlich wird als zweites Kontraargument immer näher gebracht, dass die Qualität der Betreuungsmöglichkeiten gebessert werden muss. Durch eine Kindergartenpflicht könnte die Qualität gegebenenfalls nicht so stark verbessert werden als, wie wenn keine Kindergartenpflicht bestehen würde.
Fazit
Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass seit einigen Jahren die Pflicht zu einem Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die Schule besteht. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, welche zutreffen können, dass das Kind den Kindergarten nicht besuchen muss. Diese sind vor allem in der häuslichen Betreuung oder der Betreuung durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu finden. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er es für wichtig empfindet, sein Kind in den Kindergarten zu geben oder nicht.
Disclaimer
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Hallo Lea,
meine Frau und ich befürworten den Kindergarten, und unser Sohn hat Freude darin. Doch die Verpflichtung auf 16 oder mehr Stunden im letzten KG-Jahr ist für uns alle nicht zielführend. So gerne er jetzt geht, so deutlich wird seine Lebensfreude gebrochen, wenn er länger hingehen muss.
Meine Bitte an dich: hast du ein Formular/Antrag zur Befreiung vom Kindergarten-Pflichtjahr? Ich finde leider keines, bzw. die Suche ist sehr mühsam und soweit erfolglos.
Danke recht herzlich und alles Gute