Kieferorthopädische Behandlungen haben nicht nur ästhetische Gründe. Schief oder zu eng stehende Zähne lassen sich zum Beispiel auch schlechter vor Karies schützen als gerade Zähne. Sie machen dem Betroffenen abgesehen davon oft Schwierigkeiten bei der Bildung von Lauten wie S und T. Sogar auf den restlichen Körper können Fehlstellungen des Gebisses große Auswirkungen haben. Wer wegen einer Fehlstellung der Zähne zum Beispiel auf Dauer fehlerhaft kaut, kann unter Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten leiden.
Fehlstellungen der Zähne sind mehr als kosmetische Mängel
Der Grund dafür: Nur wenn die Zähne in einem bestimmten Punkt aufeinander treffen, sind die Belastungen so verteilt, dass der Körper mit den Kräften umgehen kann. Aus all diesen Gründen tragen viele Jugendliche eine Zahnspange zur Korrektur ihrer Kieferstellung.
Nur ein Prozent der Menschen hat ein perfektes Gebiss
Nur rund ein einziger Prozent der Menschen hat von Geburt an ein „perfektes Gebiss“. Somit könnten circa 99 Prozent aller Menschen von einer Zahnspange profitieren. Etwa ein Drittel leidet sogar an einer schweren Fehlstellung, die unbedingt korrigiert werden sollte.
In Österreich betrifft das jährlich rund 30000 Kinder. Je früher im Leben die kieferorthopädische Behandlung wiederum begonnen wird, desto erfolgsversprechender ist sie. Die Kosten für eine Zahnspange betragen allerdings gut mehrere Tausend Euro.
Glücklicherweise müssen gerade jugendliche Patienten sie nicht selbst aufbringen. Ab Juli übernimmt die Krankenkasse für österreichische Patienten unter 18 Jahren die Behandlungskosten nämlich gänzlich.
Klassifizierungen (IOTN 1-5)
- IOTN 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
- IOTN 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
- IOTN 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
- IOTN 4: Behandlungsnotwendigkeit
- IOTN 5: Behandlungsnotwendigkeit
Gratis Zahnspange für Kinder
Österreichische Krankenkassen zahlen ab Juli den Kieferorthopäden für Minderjährige ab IOTN 4
Natürlich zahlen Krankenkassen nur dann, wenn der Bedarf an einer Behandlung tatsächlich gerechtfertigt ist. Das ist vor allem bei schweren Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne der Fall.
Um zu erfahren, ob eine solche Fehlstellung vorliegt, führt der erste Gang zum Zahnarzt. Nach diesem kieferorthopädischen Erstberatungsgespräch mit einem Vertragszahnarzt wird der Patient an einen Kieferorthopäden verwiesen. Der Ersttermin bei ihm dient der Feststellung der Fehlstellung über international definierte Richtwerte.
Sowohl das Erstgespräch mit dem Zahnarzt als auch die Einschätzung durch den Kieferorthopäden übernehmen Krankenkassen ab Juli für jede minderjährige Person. Wenn der Kieferorthopäde tatsächlich eine schwerwiegende Fehlstellung der Richtwerte IOTN 4 und 5 feststellt, kommen Krankenkassen fortan auch für die Zahnspange in voller Höhe auf.
Bisher galt für kieferorthopädische Behandlungen eine hohe Selbstbeteiligung
Die neuen Regelungen betreffen vor allem die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung, die durch Zahnarzt und Kieferorthopäden stattfindet. In der Regel beginnt diese Behandlung zumindest bei schweren Fehlstellungen mit dem 6. Lebensjahr. Bisher war eine Selbstbeteiligung von mindestens 400 Euro für diese Behandlung erforderlich. Mit der in Aussicht gestellten Kostenübernahme gilt dieser Selbstbeteiligungssatz ab Juli nicht mehr. Auch für feste Zahnspangen von Kindern zwischen 12 und 18 Jahren müssen Eltern fortan nicht mehr aufkommen.
Bei den Fehlstellungen IOTN 4 und 5 sind auch diese ab Juli auf Kassenkosten erhältlich. Bislang musste die Krankenkasse die Behandlung durch den Kieferorthopäden vorab bewilligen. Mit der neuen Regelung fällt diese Bewilligung bei schwerwiegenderen Fehlstellungen gänzlich weg und die Patienten dürfen selbstverantwortlich die für sie nach Inkenntnissetzung der Krankenkasse gänzlich kostenlose Behandlung starten.
Für Kinder mit Fehlstellung Grad 1 bis 3 bleiben Zahnspangen kostenpflichtig
Für Kinder und Jugendliche der Indikationen IOTN 1 bis einschließlich IOTN 3 bleibt auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen alles beim Alten. Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen werden für sie also auch in naher Zukunft nicht kostenlos sein, da ihr Grad der Fehlstellung dazu nicht schwerwiegend genug ist. Mit welchen Sätzen sich die Krankenkasse bei ihnen an der Behandlung beteiligt, hängt von der Kasse ab.
Für die BVA, SVA, die Betriebskrankenkassen und die VAEB gehören herausnehmbare Spangen zum Beispiel zu den Vertragsleistungen, wobei die Betriebskrankenkassen sowie die SVA und BVA nur zahlen, wenn es sich bei dem Korrekturanliegen nicht um ein rein kosmetisches Anliegen handelt. Festsitzende Spangen werden nur von den Betriebskrankenkassen und der SVA als Vertragsleistungen behandelt. Beide wollen auch in diesem Fall nur dann übernehmen, wenn es sich bei der Behandlung nicht um die Korrektur eine rein kosmetischen Problems handelt. Die meisten anderen Krankenkassen beteiligen sich an einer festsitzenden Spange mit maximal 30 Prozent.
Um zu erfahren, mit welchen Selbstbeteiligungssätzen Eltern im Falle von Kindern mit Indikation 1 bis 3 zu rechnen haben, sollten sie daher neben dem Gespräch mit dem Kieferorthopäden auch das Gespräch mit der eigenen Krankenkasse suchen.
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Wir würden die Gratis-Zahnspange für mein Kind bekommen allerdings sind wir mit dem Zahnarzt,der dies machen würde sehr unzufrieden und gehen lieber wieder zu einer qualifizierten Kieferorthopädin (auch wenn uns dadurch sehr hohe Kosten entstehen)Frage zur Zahnspange: wer von uns (Vater od. Mutter) soll den Antrag auf Kostenzuschuss machen (wer mehr verdient?) und wer soll es beim Lohnsteuerausgleich angeben.
Was macht mehr Sinn?Nach unseren hohen Ausgaben suchen wir nach Möglichkeit eine akzeptable Lösung.Wer weiss Rat?
Gut zu wissen, dass die Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange für Minderjährige ab IOTN 4 übernimmt. Mein Sohn hat schiefe Zähne und eine Zahnspange wäre ganz hilfreich. Ich werde mich definitiv an unseren Zahnarzt wenden. Danke für den Beitrag!
Ich würde auch sagen, dass es das perfekte Gebiss nicht wirklich gibt oder? Es kann ja nicht alles wirklich genau so sein wie es soll. Darüber würde ich aber gerne mit einem Kieferorthopäden sprechen.